Rechtsgebiete: Der Beschwerdeführer war ein typischer Münsteraner, also betrunken auf dem E-Scooter unterwegs. Das Auto hatte er immerhin stehen lassen (Hinweis: Normalerweise
spielen Münsteraner Trunkenheitsfahrten gerne auf Fahhrrädern!). Entsprechend der herrschenden Rechtsprechung (ich selbst sehe das... [...]