Rechtsgebiete: Der BGH hat die Voraussetzungen, unter denen der zur Ermittlung des Ausgleichs und der Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) nach
§§ 304, 305 AktG heranzuziehende Unternehmenswert anhand des Börsenwerts der Gesellschaft geschätzt werden kann, konkretisiert (Beschluss vom... [...]